Kaufverträge von Wohnungen und Liegenschaften
Bauträgerprojekte
Dachböden
Zinshäuser
Wohnungseigentumbegründungen
Übernahme von Treuhandschaften
Liegenschaftsteilungen (Parzellierungen)
Miet- und Pachtverträge
Verkehrssteueroptimierung
Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer und der gerichtliche Eintragungsgebühr fürs Grundbuch
Schenkungsverträge
Übergabsverträge
Eingaben an das Grundbuch
Eingaben an die Grundverkehrskommission
Eingaben an die Agrarbezirksbehörden
Grundbuchauszüge
Auszüge aus der digitalen Katastermappe
Gründung, Erweiterung und Zusammenschlüsse von Unternehmen und Gesellschaften (AG, GmbH, OHG, KG, GesbR, stille Gesellschaft)
Umgründungen (Verschmelzung, Umwandlung, Spaltung, Einbringung)
Abtretungsverträge
Treuhandverträge
Selbstberechnung der Gesellschaftsteuer
Generalversammlungs- und Hauptversammlungsprotokolle
Wechselproteste
Eingaben an das Firmenbuch
Eingaben an die Gewerbebehörde
Firmenbuchauszüge
Eingaben an das Finanzamt
Liquidationen
Stiftungsrecht
Markenanmeldungen
Allgemeine Vollmachten
Vollmachten für Liegenschaftskauf
Vorsorgevollmachten
(man bestimmt wer in seinem Namen handeln darf, wenn man dazu nicht mehr in der Lage ist) diese werden im ÖZVV (Österreichischen Zentralen Vertretungsregister) registriert und können vom Gericht jederzeit abgerufen werden.
Kaufverträge
Tauschverträge
Schenkungsverträge
Darlehen (der vollstreckbare Notariatsakt erspart den Prozess und ist die Grundlage zur sofortigen Exekution)
Ehepakte
etc.
Durchführungen von Verlassenschaften
Vertretung von Erben und Pflichtteilsberechtigten
Erb- und Pflichtteilsverzichte
Testamente: im ZTR – Zentralen Testamentsregister – werden sämtliche Testamente Österreichs registriert, sodass die bisherige schwierige Testamentssuche entfällt und das Testament über den Notar sofort auffindbar ist.
Schenkungen auf den Todesfall
Erbteilungen
Pflichtteilsübereinkommen
Erbverträge
Unterschriftsbeglaubigungen
Beglaubigte Kopien
Vormundschaftssachen
Adoptionen
Freiwillige Feilbietungen
Verlosungen
Vermögensverwaltung
Bestätigungen aller Art (z.B.: Lebensbestätigung, Autofahrerlaubnis für nahe Angehörige Mitreiserlaubnis für minderjährige Kinder etc.)
Verwahrungen (von Geld, Wertpapieren und Urkunden)
Es wird schriftlich festgehalten, welche medizinischen Maßnahmen im Falle von Unfällen oder Krankheiten nicht getroffen werden dürfen. Diese können auf Wunsch ins Patientenverfügungsregister eingetragen werden und sind jederzeit abrufbar.