• Kaufverträge von Wohnungen und Liegenschaften
  • Bauträgerprojekte
  • Dachböden
  • Zinshäuser
  • Wohnungseigentumbegründungen
  • Übernahme von Treuhandschaften
  • Liegenschaftsteilungen (Parzellierungen)
  • Miet- und Pachtverträge
  • Verkehrssteueroptimierung
  • Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer und der gerichtliche Eintragungsgebühr fürs Grundbuch
  • Schenkungsverträge
  • Übergabsverträge
  • Eingaben an das Grundbuch
  • Eingaben an die Grundverkehrskommission
  • Eingaben an die Agrarbezirksbehörden
  • Grundbuchauszüge
  • Auszüge aus der digitalen Katastermappe
  • Gründung, Erweiterung und Zusammenschlüsse von Unternehmen und Gesellschaften (AG, GmbH, OHG, KG, GesbR, stille Gesellschaft)
  • Umgründungen (Verschmelzung, Umwandlung, Spaltung, Einbringung)
  • Abtretungsverträge
  • Treuhandverträge
  • Generalversammlungs- und Hauptversammlungsprotokolle
  • Wechselproteste
  • Eingaben an das Firmenbuch
  • Eingaben an die Gewerbebehörde
  • Firmenbuchauszüge
  • Eingaben an das Finanzamt
  • Liquidationen
  • Stiftungsrecht
  • Markenanmeldungen
  • Durchführungen von Verlassenschaften
  • Vertretung von Erben und Pflichtteilsberechtigten
  • Erb- und Pflichtteilsverzichte
  • Testamente: im ZTR – Zentralen Testamentsregister – werden sämtliche Testamente Österreichs registriert, sodass die bisherige schwierige Testamentssuche entfällt und das Testament über den Notar sofort auffindbar ist.
  • Schenkungen auf den Todesfall
  • Erbteilungen
  • Pflichtteilsübereinkommen
  • Erbverträge
  • Allgemeine Vollmachten
  • Vollmachten für Liegenschaftskauf
  • Vorsorgevollmachten (man bestimmt wer in seinem Namen handeln darf, wenn man dazu nicht mehr in der Lage ist) diese werden im ÖZVV (Österreichischen Zentralen Vertretungsregister) registriert und können vom Gericht jederzeit abgerufen werden.
Es wird schriftlich festgehalten, welche medizinischen Maßnahmen im Falle von Unfällen oder Krankheiten nicht getroffen werden dürfen. Diese können auf Wunsch ins Patientenverfügungsregister eingetragen werden und sind jederzeit abrufbar.
  • Kaufverträge
  • Tauschverträge
  • Schenkungsverträge
  • Darlehen (der vollstreckbare Notariatsakt erspart den Prozess und ist die Grundlage zur sofortigen Exekution)
  • Ehepakte
  • etc.
  • Unterschriftsbeglaubigungen
  • Beglaubigte Kopien
  • Vormundschaftssachen
  • Adoptionen
  • Freiwillige Feilbietungen
  • Verlosungen
  • Vermögensverwaltung
  • Bestätigungen aller Art (z.B.: Lebensbestätigung, Autofahrerlaubnis für nahe Angehörige Mitreiserlaubnis für minderjährige Kinder etc.)
  • Verwahrungen (von Geld, Wertpapieren und Urkunden)